Pelzimporteur verliert vor oberstem Gericht

■ Hamburger Justiz muß in Sachen Pelzhändler Fehns gegen Arbeitsgemeinschaft Artenschutz neu verhandeln

neu verhandeln

Die Hamburger Justiz hat einen Rüffel vom Bundesgerichtshof (BGH) bekommen. Das Berliner Obergericht hob zwei Urteile des Hamburger Land- und Oberlandesgerichts (OLG) auf. Beide Gerichte hatten sich, gestützt auf eine Falschaussage des Chefs der Pelzlobby, Walter Langenberger, schützend vor den Hamburger Pelzhändler Paul Fehns gestellt.

1988: Die Auseinandersetzung zwischen der Arbeitsgemeinschaft Artenschutz (AGA) und Pelzhändler Fehns eskalierte. AGA-Sprecher Günter Peter wirft dem Kürschner mehrfach vor, illegal artengeschützte Fleckpelze in die BRD geschmuggelt zu haben. 1987 waren im Freihafen 10000 Pecari-Häute beschlagnahmt worden, die Fehns gehörten, 1985 soll er laut AGA 7003 Wildkatzenfelle aus Paraguay importiert haben.

Im Sommer 1988 läßt Paul Fehns per einstweiliger Verfügung Peter einen Maulkorb verpassen. Dieser darf den Namen Fehns nicht mehr mit illegalem Pelzhandel in Verbindung bringen. Im Rahmen einer SAT1-Talkshow zum Thema Artenschutz, an der Walter Langenberger als Vertreter des „Verbands der Rauchwaren- und Pelzwirtschaft“ teilnimmt, bringt Peter einen neuen Schmuggelskandal zur Sprache. Der spanische Zoll hatte wenige Tage zuvor 65000 Felle von Leoparden und Jaguaren sichergestellt, die via Hamburger Hafen ans Mittelmeer gelangt waren. In den Containern fanden sich Putzlappen der Firma Paul Fehns.

Obwohl Peter immer nur von einer „Hamburger Firma“ redet, den Namen Fehns nicht in den Mund nimmt, behauptet Langenberger später, Peter habe Fehns öffentlich denunziert. Allein gestützt auf Langenbergers Aussage, verurteilt die Hamburger Justiz die AGA zur Zahlung eines Zwangsgeldes wegen Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung.

Erst ein Amtsgerichtsprozeß im Juli dieses Jahres brachte die Wahrheit zutage. Langenberger saß nun selbst auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Antrag der AGA ein Verfahren wegen Falschaussage angestrengt. Im Prozeß räumte Langenberger — mittlerweile Bundesverdienstkreuzträger und Mitglied im Vorstand der Treuhand — ein, daß er vielleicht nicht ganz die Wahrheit gesagt habe. Langenberger: „Für mich war klar, dahinter steckt der Schildkröten-Peter — denn AGA ist gleich Peter.“ Dem ist nicht so, wie Richterin Gudrun Stöhr im Verfahren feststellte. Stöhr: „AGA ist nicht gleich Peter.“ Langenberger kam billig davon, das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Buße von 1000 Mark eingestellt.

Doch nun muß ein anderer OLG-Senat auf Weisung des BGH das Hauptverfahren nochmal aufrollen. Für die AGA geht es um viel. Günter Peter: „Die AGA hat dieses Skandalverfahren bereits über 60000 Mark gekostet, die für einen kleinen Verein alles bedeuten können.“ Kai von Appen