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Steuerfrei für Kleinverdiener

■ Für Einkommen bis 12.000/19.000 Mark müssen ab dem nächsten Jahr keine Steuern mehr gezahlt werden/ SPD kritisiert neue Regelung als „zutiefst ungerecht“

Bonn (dpa/taz) – Für Einkommen bis 12.000/19.000 Mark (Ledige/Verheiratete) müssen ab 1993 keine Steuern mehr gezahlt werden. Auf diese Regelung haben sich Bund und Länder geeinigt. Der Grundfreibetrag für Geringverdiener wird damit erhöht. Für alle anderen Steuerpflichtigen bleibt er wie bisher. Die Übergangslösung bis zu einer endgültigen gesetzlichen Regelung folgte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. September, nach der Steuerpflichtigen ein am Sozialhilferecht orientiertes Existenzminimum bleiben muß.

Die SPD kritisierte die neue Regelung als zutiefst ungerecht. Die Beträge lägen unter dem Existenzminimum. Das Bundesverfassungsgericht habe das Minimum bereits für 1992 mit 12.000 bis 14.000 Mark angegeben, erklärte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Poß. Außerdem werde der Steuervorteil aus dem höheren Freibetrag bereits ab einem Einkommen von 15.000 Mark schnell wieder rückgängig gemacht. Schon bei einem Einkommen zwischen 12.000 und 15.000 Mark müßten von 100 Mark Mehrverdienst rund 60 Mark Steuern bezahlt werden.

Die Vorgabe des Verfassungsgerichts, nach der Steuerpflichtigen von ihren das Existenzminimum übersteigenden Einkommensteilen angemessene Beträge verbleiben müßten, werde damit glatt verfehlt, kritisierte Poß. Außerdem würden Ehepaare benachteiligt, für die anders als für zusammenlebende Unverheiratete nur ein Betrag von 19.000 Mark steuerfrei bleibe. nach Auffassung des Bunds der Steuerzahler steckt die Übergangsregelung „noch voller Ungereimtheiten“. Es sei nicht zu erkennen, daß die Regelung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerecht werde, dem Bürger nach der Besteuerung wirklich das Existenzminimum zu belassen.

Nach Darstellung des Bonner Finanzministeriums soll es für Niedrigverdiener, deren Einkommen nach Besteuerung unter die Grenze von 12.000/19.000 Mark sinken, Lohnsteuertabellen geben, aus denen Lohnsteuerabzug und Einkommensteuer-Vorauszahlungen hervorgehen. Die Neuregelung führt zu Steuermindereinnahmen bei Bund, Ländern und Gemeinden von insgesamt rund zwei Milliarden Mark.

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