Bald Verbot rechtsextremer Gruppen

■ Saarlands Innenminister Läpple: Verbot noch diese Woche

Berlin (dpa) – Die Innenministerkonferenz der Länder wird voraussichtlich noch in dieser Woche Vereinsverbote rechtsextremistischer Gruppen beschließen. Der Vorsitzende der Konferenz, Saarlands Innenminister Friedel Läpple (SPD), sagte, hierin bestehe Übereinstimmung mit Bundesinnenminister Rudolf Seiters (CDU). Auch der Staat habe die Gefahr von rechts nicht genügend erkannt, die Taten als jugendliche Unbedachtheiten verharmlost. In Wahrheit seien die Täter „bewußte, von rechts Agierende, die diesen demokratischen Staat zerstören wollen“.

Ein Verbot solcher Organisationen fußt auf Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz: „Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“ Das Verbot tritt aber nicht automatisch in Kraft, sondern muß vom Bundesinnenminister beziehungsweise den Landesministern ausgesprochen werden.

In der Vergangenheit hat der Bundesinnenminister bereits mehrere rechtsextremistische Organisationen verboten: unter anderem in den 70er Jahren die „Wehrsportgruppe Hoffmann“, 1982 die „Volkssozialistische Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit“ sowie 1983 die „Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten“ des gestorbenen Extremistenführers Michael Kühnen. Dabei hatte sich der Bundesinnenminister jeweils darauf berufen, diese Gruppierungen verstießen gegen die verfassungsmäßige Ordnung.