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: Kleinbetriebe in der Pflicht

ÖKO-TIPS

Kleinbetriebe in der Pflicht

Auch Kleinbetriebe haften für ihre Produkte und müssen den Nachweis erbringen, daß sie sorgfältig und hygienisch einwandfrei gearbeitet haben. Diesen Grundsatz stellte der Bundesgerichtshof (BGH) unlängst bei der Entscheidung um ein mit Salmonellen verseuchtes Hochzeitsessen auf. Die Entscheidung gilt als wegweisend für das gesamte Lebensmittelrecht, aber auch für andere Handwerksbereiche.

Im vorliegenden Fall waren zahlreiche Hochzeitsgäste, darunter auch die Brautleute, nach dem Genuß eines Puddings an Salmonellen erkrankt. Das Hochzeitspaar verklagte den Gastwirt auf Schadenersatz. Nach der bisherigen Rechtsauffassung hätte das Paar den Nachweis für ein Verschulden des Gastwirts erbringen müssen.

Das BGH-Urteil (AZ VI ZR 171/91) kehrt die Beweislast um: Auch kleine Herstellungsbetriebe haften für ihre Produkte, der Gastwirt hätte beweisen müssen, daß die verwendeten Eier in Ordnung waren oder ohne sein Verschulden von Salmonellen befallen wurden.