Arbeitsamt überprüft Arbeitslosenhilfe

Die Arbeitsämter werden alle laufenden Zahlungen von Arbeitslosenhilfe, bei denen Einkommen des Ehegatten beziehungsweise des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft angerechnet wird, von sich aus prüfen. Dies teilten am Mittwoch das Hamburger Arbeitsamt und das Kieler Landesarbeitsamt Nord mit. Grundlage dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November, durch das die generelle Zahlungspflicht der Lebenspartner in Frage gestellt wurde.

Die Höhe des Anspruches bei den laufenden Fällen werde ab dem 17. November neu festgesetzt, ein Antrag der Betroffenen sei hierfür nicht erforderlich. Anders verhalte es sich in den Fällen, in denen der Antrag auf Arbeitslosenhilfe wegen der Höhe des Einkommens des Ehegatten beziehungsweise des Partners des Arbeitslosen ganz abgelehnt wurde. Hier, so das Arbeitsamt, sei eine persönliche Meldung beim zuständigen Amt erforderlich, damit eine Neufestsetzung erfolgen kann.

Mit einer sofortigen Bearbeitung können die ArbeitslosenhilfempfängerInnen jedoch nicht rechnen. Die Arbeitsämter wiesen darauf hin, daß sie einige tausend Fälle überprüfen müßten und diese Arbeit einige Wochen in Anspruch nehmen werde. dpa