Hausmeister im Bad

■ Episoden aus der Hamburger Vermietungswirklichkeit: Hausmeister vermietet scheibchenweise und gewinnträchtig

: Hausmeister vermietet scheibchenweise und gewinnträchtig

Die Wohnungsnot treibt immer merkwürdigere Blüten. Da ist zum Beispiel Herr A., Hausmeister wie auch Mieter in einem schönen Altbau in einer begehrten Hamburger Wohngegend. Von der Hausverwaltung wird Herrn A. zusätzlich eine weitere Wohnung überlassen, die er gewinnbringend vermietet, zimmerweise. Für jedes der drei Zimmer schließt A. einen handschriftlichen „Kurzmietvertrag“ mit den „Untermietern“ S., K. und T. ab. Bedingungen: Mietdauer lediglich ein Jahr, Kündigungsfrist vierzehn Tage, „Verlängerung ausgeschlossen“. Jeweils zu Ablauf des Jahres schließt A. mit den gleichen Personen einen erneuten einjährigen Mietvertrag ab. „Verlängerung ausgeschlossen“, versteht sich.

Hintergrund dieser eigenwilligen Masche: Durch die Aufteilung auf drei Mietverhältnisse erzielt Hausmeister A. eine weit überhöhte Miete für die Wohnung. Im konkreten Fall 17,72 Mark netto-kalt pro Quadratmeter. Eine solche Miethöhe liegt für diese Wohnung im Bereich des Mietwuchers. Außerdem glauben die eigentlichen Wohnungseigentümer, so bei Ei-

genbedarf jederzeit die Wohnung selbst nutzen zu können.

Hausmeister A. behält sich des

1weiteren vor, die Wohnung jederzeit betreten zu drüfen. Denn Küche, Bad und Flur seien den „Untermietern“ S., K. und T. nur zur Mitbenutzung vermietet. A. hat deshalb einen eigenen Schlüssel zur Wohnung und betritt diese, wann es ihm gefällt. So kann es passieren, daß der Vermieter plötzlich im Bad steht.

Doch A. hat Pech: Seine Untermieter holen Rechtsrat ein, kürzen die Miete auf das zulässige Niveau des Mietenspiegels und tauschen das Schloß der Wohnungstür aus. Die überhöhte Miete soll A. zurückzahlen bzw. sie wird mit der zukünftigen Miete verrechnet. Auf diese Weise kommen erkleckliche Summen bis nahe 3000 Mark für die zurückliegende Zeit zustande, monatelang muß keine Miete mehr gezahlt werden. A. erkennt die reduzierte Miete an.

Und schäumt und sinnt auf Rache, kündigt den unbotmäßigen Untermietern zum Jahresende. Als die nunmehr Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, da der begrenzte Kettenmietvertrag in einen regulären Mietvertrag umgedeutet werden muß, greift A. zu seiner schärfsten Waffe: Aufgrund einer Leckage im Badezimmer ist dort eine umfangreiche Reparatur notwendig.

Nachdem die Handwerker den Fußboden des Bades aufgestemmt, die Badewanne herausgerissen, das Waschbecken und die Armaturen abgeschraubt haben, werden keine Fortsetzungstermine vereinbart. Lediglich das Klo funktioniert behelfsmäßig. Verabredete Handwerkertermine werden nicht eingehalten, dann fahren die Handwerker gleichzeitig in den Urlaub. A. erweckt gegenüber der Hausverwaltung den Eindruck, seine Mieter seien für den Aufschub der Arbeiten verantwortlich. Den Baustellen-Zustand läßt A. trotz aller Bitten und Beschwerden über zwei Monate hin andauern.

Die Bewohner wollen die Miete für die Zeit ohne Bad erneut kürzen, diesmal um 50 Prozent. justus