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21 Milliarden für Ost-Krankenhäuser

■ Bund, Länder und Kassen einig

Berlin (AP/dpa) – Bund, Länder und Krankenkassen haben sich auf ein umfangreiches Investitionsprogramm für den Ausbau ostdeutscher Krankenhäuser geeinigt. Das Gemeinschaftsprojekt, das von den Beteiligten zu je einem Drittel getragen werde, ermögliche Investitionen in Höhe von 21 Milliarden Mark, sagte Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) am Freitag in Berlin.

Um die neuen Länder zu entlasten, werde der Bund von 1995 bis 2004 jährlich 700 Millionen Mark für die ostdeutschen Krankenhäuser zur Verfügung stellen. Die gleiche Summe müßten die Länder aufbringen, sagte Seehofer. Die Krankenkassen würden ab 1995 für einen Zeitraum von 20 Jahren jährlich 330 Millionen Mark in den Gemeinschaftstopf zahlen.

Fünf Tage vor der Bundestagsentscheidung über die Gesundheitsreform erläuterte Seehofer eine Reihe von Sonderregelungen für die ostdeutschen Versicherten. Ihr Tagessatz bei einer stationären Behandlung werde 1993 von zehn auf acht Mark gesenkt und erst 1994 auf neun Mark angehoben. Für die Befreiung von Zuzahlungen für Arzneimittel werde die für Ostdeutsche vorteilhaftere Einkommensgrenze des Westens zugrundegelegt. „Aufgrund der niedrigeren Einkommen im Osten werden dort wesentlich mehr Menschen keine Zuzahlungen leisten müssen“, sagte der CSU-Politiker. Ab 1. Januar steige die dafür festgelegte Einkommensgrenze von 840 auf 1.092 Mark bei Ledigen.

Wegen der besonderen Situation niedergelassener Ärzte in Ostdeutschland gibt es auch hier Ausnahmen. Die Regelung, daß ab 1999 Mediziner mit 68 Jahren ihre Kassenzulassung zurückgeben müssen, wird nicht für diejenigen gelten, die weniger als 20 Jahre als Kassenarzt tätig waren. Der Minister bestätigte, daß vom kommenden Jahr an, in „überversorgten Gebieten“ keine Kassenärzte mehr zugelassen werden. Der „notwendige Versorgungsgrad“ pro Kreis und Facharztgruppe müsse noch festgelegt werden. win

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