Unterm Strich

Die Diskussion um die Weiterexistenz der Berliner Literaturzeitschrift „neue deutsche literatur“ (ndl) hält an. Der Mehrheitseigner des Berliner Aufbau- Verlages, Bernd E. Lunkewitz, will den derzeitigen Chefredakteur Werner Liersch entlassen. Wie der ndl-Chefredakteur zu dpa sagte, habe er zum 31. Dezember einen Aufhebungsvertrag erhalten, dem er zustimmte, weil ihm gleichzeitig die Funktion des Herausgebers angeboten worden sei, was Lunkewitz inzwischen jedoch wieder zurückgezogen habe. Liersch will sich arbeitsrechtliche Schritte vorbehalten.

Die Aufbau-Verlagsgruppe bestätigte auf Anfrage, daß Liersch von der Geschäftsleitung des Verlages „mit sofortiger Wirkung aus seiner Funktion abberufen“ worden sei. Eine Begründung wurde nicht genannt. Ab sofort sei Achim Roscher, Mitglied der Redaktion, mit der Leitung der „ndl“ beauftragt. Der Verleger und die Geschäftsleitung betonten ausdrücklich, „daß die Zeitschrift in ihrem Programm weitergeführt wird“.

Anläßlich der Vergabe des Europäischen Filmpreises „Felix“ am kommenden Samstag in Berlin treffen sich Experten zu Diskussionen. Mit der „Zukunft des europäischen Films“ beschäftigen sich bereits am Freitag in den DEFA-Studios in Potsdam-Babelsberg unter anderem Oskar Lafontaine, Wim Wenders, Volker Schlöndorff (Studioleiter) und Senta Berger. Einen Tag später geht es bei einem Symposium im Renaissance-Theater um die Frage: „Wie macht man einen europäischen Kassenknüller?“ Volker Schlöndorff ist wieder dabei und John Boorman (Regisseur aus Großbritannien), Jaco van Dormael (Toto, der Held), Dieter Geissler (deutscher Produzent), Margaret Ménégoz (französische Produzentin) und István Szabó.

Ein auf rund eine Million Pfund (2,4 Millionen Mark) geschätztes Gemälde von Francis Bacon hat in der vergangenen Woche in London erst nach dem offiziellen Ende der Versteigerung bei Sotheby's einen Interessenten gefunden. Es wechselte dann weit unterhalb des geschätzten Wertes für 735.000 Pfund (1,8 Millionen Mark) den Besitzer, teilte eine Pressesprecherin des Auktionshauses mit. Das Bild „Study of a Nude with Figure in Mirror“ ging an einen europäischen Privatsammler, der nach Angaben von Sotheby's telefonisch zuvor nicht durchgekommen war.

Eines der letzten Bilder von Vincent van Gogh, sein „Jardin a Auvers“, das im Juli 1890 kurz vor seinem Selbstmord entstand, war für den Sonntag im Pariser Auktionshaus Drouot zur Versteigerung angeboten. Bei Redaktionsschluß hieß es, daß das Bild zu nur einem Fünftel seines geschätzten Wertes unter den Hammer kommen würde. Der Grund: Das zu den Meisterwerken des Malers zählende Gemälde wurde im Juli 1989 zum nationalen Kulturerbe erklärt und

darf Frankreich nicht verlassen. „Das 1941 unter der Petain-Regierung erlassene Gesetz über Denkmalschutz und Ausfuhrverbot verunsichert den französischen Kunstmarkt“, klagte der Auktionator Jean- Claude Binoche der Pariser Zeitung Le Journal du Dimanche.

Das Bild, das den Garten des Arztes Dr.Gachet zeigt, hatte sein Besitzer Jacques Walter 1954 in New York erworben. Er brachte es mit Bewilligung des Zolls als „vorläufigen Import“ nach Frankreich und wollte es später in seiner Schweizer Wohnung aufhängen. Einige Jahre danach wurde das Gesetz geändert. „Walter war so naiv gewesen, daß er glaubte, er würde für sein Bild eine Ausnahmegenehmigung erhalten“, meinte Binoche, was jedoch nicht gelang.

Das Landgericht Frankfurt hat per einstweiliger Verfügung einer Berliner Firma verboten, einen Live- Mitschnitt des Konzertes der Gruppe Dire Straits vom 28.Juni dieses Jahres zu verkaufen. Die Gruppe hatte in Basel gespielt. Wie das Hamburger Schallplattenunternehmen Polygram am Freitag berichtete, wurde die einstweilige Verfügung bereits im Juli von den Bandmitgliedern Mark Knopfler und John Illsley beantragt. Der Mitschnitt besteht aus zwei Compact- Discs „Dire Straits European Tour 1992“. Das Landgericht Frankfurt begründet seine Entscheidung damit, daß die Mitglieder der Gruppe Dire Straits, die alle die britische Staatsangehörigkeit besitzen, nach den Römischen Verträgen wie Deutsche zu behandeln seien und damit den vollen Schutz des deutschen Urheberrechtes genießen.

Die Kultusministerkonferenz hat die Aufnahme von zehn deutschen Kultur- und Naturgütern in die sogenannte Welterbe-Liste der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (Unesco) vorgeschlagen. Wie die Konferenz am Freitag in Bonn mitteilte, befinden sich von den genannten Kulturgütern sieben in den neuen Ländern und Berlin, drei in Westdeutschland.

Die Wartburg in Eisenach sowie die Lutherstädte Eisleben und Wittenberg gehören dazu. Auf der Liste stehen ferner Quedlinburg, das Bauhaus mit seinen Stätten in Dessau und Weimar, das Denkmalensemble „Klassisches Weimar“, die Grube Messel, die Bauten der Museumsinsel in Berlin, der Magdeburger Dom, die Klosterinsel Reichenau im Bodensee sowie die Völklinger Eisenhütte im Saarland.

Ägypten plant die bisher größte Ausstellung über den legendären Pharaonen Tutanchamun. In der Nähe des Pharaonengrabes im Tal der Könige bei der oberägyptischen Stadt Luxor sollen neben den gefundenen Grabschätzen erstmals auch Werkzeug und Pläne gezeigt werden, mit deren Hilfe die Archäologen um den Briten Howard Carter 1922 das Grab freilegten. Das teilte der Chef der Altertümerbehörde, Ibrahim Bakr, mit.