Bisher härteste Strafe für Mauerschützen

■ Sechs Jahre Haft wegen Totschlags

Potsdam (dpa) – Im Potsdamer Mauerschützenprozeß ist die bislang härteste Strafe gegen einen ehemaligen DDR-Grenzsoldaten verhängt worden: Der 48jährige Hauptangeklagte Rolf-Dieter Heinrich wurde am Mittwoch vom Bezirksgericht wegen Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der gleichaltrige Mitangeklagte bekam zwei Jahre auf Bewährung.

In den bisherigen vier Berliner Mauerschützenprozessen waren gegen einen Grenzsoldaten dreieinhalb Jahre Haft verhängt worden. Die übrigen Angeklagten waren freigesprochen oder zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Der Richter sah es als erwiesen an, daß Heinrich im Oktober 1965 einen Mann an der Mauer bei Kleinmachnow „ohne Grund erschossen“ habe, obwohl der Flüchtling bereits gestellt war. Der Mitangeklagte habe den zweiten Flüchtigen „zum Krüppel“ geschossen.

Die Behauptung des Hauptangeklagten, er habe auf einen Flüchtling gezielt, sei eindeutig widerlegt worden, da die Flüchtenden gestellt waren, betonte der Vorsitzende Richter, Wolfgang Hansel.

Die Angeklagten seien verurteilt worden, weil sie in der konkreten Situation versagt hätten, nicht weil sie Befehle befolgten.