Sozialwohnungen nicht nur für die Ärmsten

■ Vorstoß der Wohnungsbauminister

Bonn (dpa/AP) – Künftig sollen in der Bundesrepublik erheblich mehr Bürger Anspruch auf eine Sozialwohnung haben: Die seit vielen Jahren nicht mehr angehobenen Einkommensgrenzen im sozialen Wohnungsbau sollen um 35 bis 40 Prozent erhöht werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, der über den Bundesrat in den Bundestag eingebracht werden soll, hat die Konferenz der Länderwohnungsbauminister am Freitag in Bonn einstimmig beschlossen.

Der Vorsitzende der Konferenz, der bayerische Innen- und Wohnungsbauminister Edmund Stoiber (CSU), erklärte zur Begründung, die soziale Struktur in den Sozialwohnungen müsse verbessert und der Bildung von Ghettos für die sozial Schwächsten in der Gesellschaft müsse vorgebeugt werden. Auch untere Einkommensgruppen wie etwa Feuerwehrleute oder Krankenschwestern müßten in Ballungsgebieten noch eine finanziell tragbare Wohnung finden können. Eine Anhebung der Einkommensgrenzen werde hier mit Sicherheit eine Erleichterung bringen. Damit würde die Hälfte aller Haushalte (derzeit rund 30 Prozent) in den Kreis der Begünstigten einbezogen.

Zurückhaltend äußerte sich Bundesbauministerin Irmgard Schwaetzer (FDP) zu dem Vorstoß. Die Bundesregierung habe in dieser Frage noch keine Position bezogen. Sie verwies jedoch darauf, daß mit der Anhebung der Grenzen keine einzige zusätzliche Wohnung geschaffen werde.

Eigenbedarfskündigungen von Mietwohnungen in Ostdeutschland sollen noch bis Ende 1995 verboten bleiben. Der Bundestag billigte am Freitag in Bonn den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses, dem nun noch der Bundesrat am kommenden Freitag zustimmen muß.