Anti-Nazi- Sachbeschädigung

Das Amtsgericht in Oldenburg hat das Verfahren gegen einen 28 Jahre alten Mann aus Oldenburg eingestellt, der sich wegen Übersprühens von Nazi-Parolen vor Gericht verantworten mußte. Die Staatsanwaltschaft hatte den 28jährigen wegen Sachbeschädigung angeklagt, weil er Schmierereien an einer Autobahnbrücke in Oldenburg vergrößert habe.

Das Gericht meinte allerdings, schon beschmierte Flächen zu übermalen sei etwas anderes, als Flächen zu bemalen, die mit keinen Sprüchen und Parolen versehen seien. Außerdem sei der Angeklagte mit dem festen Ziel aktiv geworden, die neofaschistischen Parolen zu beseitigen. Mit der Einstellung des Verfahrens zeigten sich sowohl der Staatsanwalt als auch der Angeklagte einverstanden.

dpa