Transparente kein Kündigungsgrund

Wohnungsmieter haben nach Ansicht des Hamburger Vereins „Mieter helfen Mietern“ das Recht, ein Transparent, das sich gegen die Diskriminierung von Ausländern wendet, aus dem Fenster zu hängen. Der Verein meldete gestern, daß das Aushängen von solchen Transparenten kein fristloser Kündigungsgrund. Auf Unterlassung könne der Vermieter nur klagen, wenn er vorher schriftlich abgemahnt habe. „Mieter helfen Mietern“ beruft sich auf ein Urteil des Hamburger Landgerichtes vom 26. März 1985 (AZ: 16 S 215/84).