ÖPNV auch für Behinderte

■ Deputierte uneinig über Fahrdienst-Pauschalen

Vor der Sozialdeputation begründeten Behinderte gestern, warum der Sonderfahrdienst ihrer Ansicht nach vorerst so bleibenn muß, wie er ist: Wöchentlich erhalten Behinderte zwei Fahrgutscheine für Taxifahrten innerhalb Bremens und bis zu zehn Kilometer darüber hinaus. Im Durchschnitt gab die Stadt 1992 für jedeN RollstuhlfahrerIn 330 Mark monatlich für den Fahrdienst aus. Das ist zu teuer, findet der Finanzsenator und will die Ausgaben auf 165 Mark begrenzen.

Doch bevor eine Pauschale eingeführt werden kann, „müssen noch eine ganze Reihe von Verbesserungenn im ÖPNV“ stattfinden“, urteilte die SPD- Abgeordnete Elke Steinhöfel nach der Deputationssitzung. Die behindertengerechten Busse fahren nicht wie im Fahrplan angegeben, in manchen Bussen hat nur ein Rollstuhl Platz. Der „dissensbeladene Beschluß“derDeputation: Die Einführung einer monatlichen Pauschale sei grundsätzlich richtig, doch „frühestens, wenn die Citybahnn und zwei Straßenbahnen behindertengerecht ausgebaut sind“, forderte Deputationssprecherin Karoline Linnert. Jetzt muß der Koalitionsausschuß verhandeln. Am 19. Januar soll der Senat über die Höhe der Pauschale und den Zeitpunkt ihrer Einführung entscheiden. dir