■ Mit der Filmförderung auf du und du: Europa braucht die nationale Kulturförderung
„Dickicht“ ist gar kein Ausdruck für die Struktur der deutschen Filmförderung. Für die Zukunft des europäischen Films nach Maastricht ist aber vor allem eins relevant: Als eine Konsequenz aus der Filmpolitik der Nazis ist die bundesrepublikanische Filmförderung grundsätzlich geteilt in die wirtschaftliche Förderung des „Industriezweigs Filmproduktion“ nach dem Filmförderungsgesetz (FFG). Diese Förderung wird vom Bund gewährt. Die kulturelle Förderung aber obliegt den Ländern: Ihre „Kulturhoheit“ ist im Grundgesetz durch Artikel 30, 70ff. und 83ff. fixiert. Der Föderalismus führt dazu, daß auch auf der Ebene der Städte und Gemeinden Filmförderung betrieben wird. Auf keiner Ebene aber darf der Staat „Kunstrichter“ sein, er stellt Gelder bereit, über deren Vergabe er sich von Sachverständigen in Gremien beraten läßt. Gegen deren Votum wird nur im Ernstfall beraten.
Im Zuge der europäischen Einigung muß aber die wirtschaftliche Förderung des Bundes grundsätzlich auch anderen Ländern offengehalten werden. Deshalb wird oft in Brüssel etwas „Kulturförderung“ genannt, was auf nationaler Ebene eigentlich wirtschaftliche Förderung ist. Je mehr der Film als „Software“ gehandelt wird, desto stärker wird der wirtschaftliche Aspekt der Filmförderung eine Rolle spielen. Eine Stärkung der nationalen Kulturförderung, auch im Rahmen der EG, bedeutet keinen Rückzug in den Chauvinismus, sondern soll die Kartellisierung der Filmindustrie und die ästhetische Verwässerung ihrer Produkte vermeiden. Daß das Koproduktionen nicht ausschließt, beweisen auch die Kandidaten für den europäischen Filmpreis: Der Gewinner, „Il Ladro di Bambini“ ist mit Hilfe des europäischen „Media“-Verbandes zustandegekommen.
Eine gute Einführung in das Thema gibt „Die Filmförderung. Entwicklung/Modelle/Materialien“ von Hentschel/Reimers, erschienen beim Ölschläger-Verlag, 380 Seiten, 39DM. mn
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