„Republikaner“ werden observiert

■ Verfassungsschutz beobachtet die Partei bundesweit

Berlin (dpa/AFP/taz) – Die „Republikaner“ sollen künftig bundesweit vom Verfassungsschutz observiert werden. Dies beschlossen einstimmig der Bundesinnenminister und die Innenminister der Länder am Dienstag. Bei der 1983 von dem ehemaligen CSUler Franz Handlos und Ekkehard Voigt gegründeten Partei lägen „Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die Freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik“ vor, hieß es im Bundesinnenministerium. Zu dieser Überzeugung seien die Verfassungsschutzbehörden einzelner Länder nach „intensiven Überprüfungen“ der Partei gelangt. So observiert der Hamburger Verfassungsschutz die „Republikaner“, die derzeit bundesweit eine Mitgliederstärke von 23.000 aufweisen, bereits seit 1990. Die Observation durch den Verfassungsschutz beinhaltet die bundesweite Beobachtung sämtlicher Tätigkeiten der „Republikaner“, auch unter Zuhilfenahme nachrichtendienstlicher Mittel. Dazu zählen der Einsatz von V-Leuten und die Überwachung des Brief- und Telefonverkehrs.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Schnoor, der bereits vor mehr als drei Jahren für sein Land die planmäßige Observation der „Republikaner“ durch den Verfassungsschutz angeordnet hatte, begrüßte den Beschluß: „Erst der Blick hinter die Kulissen macht deutlich, wie stark die Aktivitäten der Republikaner von antidemokratischem Gedankengut geprägt sind“. Als „richtigen Schritt“ hat auch CSU-Generalsekretär Erwin Huber den Beschluß begrüßt. Gegen Rechts müsse man „mit allen zulässigen Mitteln“ vorgehen. Dadurch werde deutlich gemacht, „daß man nicht bereit ist, unter der Organisation einer Partei die Verbreitung von rechtsradikalen Parolen zuzulassen“. Der bayerische Innenminister Edmund Stoiber hegt ingegen Zweifel an der Verfassungsfeindlichkeit der „Republikaner“. „Wir können noch nicht sagen, daß die ,Republikaner‘ verfassungsfeindliche Ziele haben“, sagte er und verwies auf Überprüfungen der Partei im Freistaat zwischen 1989 und 1991. Sollte sich der Verdacht jedoch bestätigen, müsse „nochmal darüber geredet“ werden, ob sich die CSU, wie bereits ihre Schwesterpartei, doch mit Hilfe eines Unvereinbarkeitsbeschlusses gegen die „Republikaner“ abgrenzt.

Franz Schönhuber, Vorsitzender der fraglichen Partei, hat heftig gegen den Beschluß gewettert. Unter der Überschrift „Hitler läßt grüßen“ agitiert er: „Die um ihre Pfründe zitternde politische Klasse Deutschlands läßt ihre pseudo-demokratische Maske fallen und greift zu polizeistaatlichen Mitteln.“ ja