Arbeitsgericht: Fink hatte Stasi-Kontakte

■ Ex-Rektor der Humboldt-Universität verlor Prozeß um Entlassung

Berlin (taz) – Der ehemalige Rektor der Humboldt-Universität, Heinrich Fink, hat seinen Prozeß verloren. Er habe wissentlich Kontakte zur Stasi gehabt, urteilte gestern das Landesarbeitsgericht Berlin. Seine Kündigung als Theologie-Professor durch den Berliner Wissenschaftssenat sei daher rechtens.

Heinrich Fink, der auch nach dem Prozeß gestern bestritt, wissentlich als IM „Heiner“ gearbeitet zu haben, hat jetzt nur noch eingeschränkte Rechtsmittel. Das Gericht ließ die Revision nicht zu. Einen deutlichen Rüffel fing sich die sogenannte Gauck-Behörde im Urteil ein. Er habe den Eindruck, der Beauftragte für die Stasi- Unterlagen, Joachim Gauck, wolle ein „Denktabu“ errichten, sagte der Richter. Gauck hatte mehrere Male die „Abschöpf“-Version Heinrich Finks für undenkbar erklärt. Richter Preis dagegen nannte Fink einen „irregulären IM“. Er sei von dritten Personen ausgehorcht worden. Im Stasi-Jargon, das behaupteten sämtliche MfS-Mitarbeiter, die als Zeugen auftraten, habe das Abschöpfung geheißen. „Es bedarf keiner großen Phantasie, das glauben zu können“, sagte Preis in der Urteilsbegründung.

In zwei Fällen sahen aber auch Richter Preis und die beiden ehrenamtlichen RichterInnen direkten Kontakt Finks zur Stasi: Fink habe 1987 als IM „Heiner“ von einem Kirchentag bei der Stasi angerufen. „Bei nüchterner Betrachtung“ bestehe daran kein Zweifel. Außerdem habe er 1984 die Verdienstmedaille der NVA in Gold erhalten. Das Gericht stützte sich auf einen Befehl zur Auszeichnung, der ein Unterschriftsfaksimile von Erich Mielke trägt. Finks Führungsoffizier hatte im Prozeß ausgesagt, er habe die Medaille nie an Fink überreicht, sondern zunächst aufbewahrt und dann in einem Ofen eingeschmolzen. Der Richter bezeichnete diese Schilderung als „reine Erfindungen“. Fink selbst blieb dabei: „Ich habe wissentlich nicht für die Stasi gearbeitet.“

An der Humboldt-Universität herrsche Betroffenheit über das überraschende Urteil, hieß es in einer Presserklärung der Uni. Die HUB respektiere die Entscheidung des Gerichts, wolle aber die schriftliche Begründung abwarten. Christian Füller