Wenige Frauen gegen viele Männer

■ Frauenvertreterinnen zogen erste Bilanz zum Landesantidiskriminierungsgesetz/ Löst es sich in Luft auf?

Berlin. Anfang 1991 trat in Berlin das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) in Kraft. Seither ergeht es ihm wie der Katze in „Alice im Wunderland“. Das einstige Paradestück rot-grüner Frauenpolitik scheint sich langsam in Luft aufzulösen. Was bleibt, ist das satte Grinsen zufriedener Männer, denn ihre Vormachtstellung in der Verwaltung blieb unangetastet.

Nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz sollen Frauen im öffentlichen Dienst in allen Bereichen bei gleichwertiger Qualifikation so lange bevorzugt eingestellt werden, bis sie 50 Prozent der Beschäftigten ausmachen. Um die Durchsetzung dieser Quote zu erleichtern, sind in allen Behörden von den weiblichen Dienstkräften Frauenvertreterinnen zu wählen. Vier von ihnen erschienen am Mittwoch abend zu einer Diskussionsrunde im Rathaus Schöneberg. Eine erste Bilanz stand an, und die fiel keineswegs rosig aus.

Von einer 50-Prozent-Quote, gerade bei leitenden Positionen, ist die Berliner Verwaltung noch weit entfernt. 27 Abteilungsleiterinnen stehen derzeit 194 männlichen Kollegen gegenüber. Von 602 Referatsleitern sind gerade einmal 62 weiblichen Geschlechts.

Mit hartnäckig mauernden Männerklüngeln haben die knapp 100 hochmotivierten Frauenvertreterinnen zu kämpfen. Bis zu 8.000 Frauen werden von einer Beauftragten betreut. Trotzdem ist mehr als die Hälfte der Vertreterinnen nicht von ihrer Arbeit freigestellt. Konflikte mit den Chefs sind vorprogrammiert. Zusätzlich wird ihr Recht, sich am Auswahlverfahren von BewerberInnen zu beteiligen, oftmals unterlaufen, indem sie zu spät über anstehende Personalentscheidungen informiert werden. „Kein reizvoller Job“, so Helga Foster, Frauenvertreterin im Kuratorium der FU.

Siglinde Schaub, Frauenvertreterin der Volksbildung im Bezirksamt Pankow, ist seit Juni im Amt. Nur wie lange noch? Ihr droht das gleiche Schicksal wie Helga Richter, der Frauenvertreterin am Studentenwerk. Letztere wurde von ihrem Dienstherren abberufen. Begründung: Unklarheiten im Wahlverfahren. Helga Richter klagte gegen die Abberufung und verlor. Das zuständige Gericht bezeichnet die Wahl als „unwirksam“. Die vom Gesetzgeber im LADG getroffenen Regelungen seien unzureichend.

Eine bittere Pille für die anwesenden Frauenvertreterinnen. Die Angst geht um, so Sibyll Klotz vom Bündnis 90/Grüne (AL)/UFV, „daß andere Chefs mit Freude dieses Urteil vernehmen“. Zwar liegt die längst fällige Novellierung des LADG und damit die Neuregelung des Wahlmodus dem Abgeordnetenhaus seit Anfang des Monats vor, doch mit einer Entscheidung, möglicherweise von der CDU verwässert, ist frühestens nächstes Jahr zu rechnen.

Die Teilnehmerinnen der Diskussion forderten die Senatsverwaltung Arbeit und Frauen dazu auf, sich stärker als bisher für das LADG einzusetzen. Das Machtpotential, das die Frauenvertreterinnen darstellen, dürfe nicht kampflos aufgegeben werden. Die Absicherung der Beauftragten sei dabei ebenso wichtig wie die Einführung von Sanktionen bei Übertretung des LADG. In der verbleibenden Zeit gilt es, so Sibyll Klotz, die Öffentlichkeit zu mobilisieren. Tanja Stidinger