Schwulenehe auf Rechtsweg

■ Bremer Szene begrüßt Frankfurter Urteil / Karlsruhe entscheidend

Kein Grund zur Euphorie, aber zur Freude: Bremer Homosexuelle begrüßen das Frankfurter Urteil zur Homosexuellenehe. In dem Urteil hatte das Amtsgericht Frankfurt am Dienstag in drei Fällen entschieden, daß die Standesämter die homosexellen Paare trauen müssen. Damit hat erstmals ein deutsches Gericht homosexuelle Ehen zugelassen.

Jochen Briefmeier vom Bremer „Rat und Tat Zentrum für Homusexuelle“ sprach von der „ersten richtungsweisenden Entscheidung einer mutigen Richterin“. Aber die Verbindlichkeit in der ersten Instanz sei nicht von großer Bedeutung. Er erwartet daher auch keine Auswirkungen auf die Verfahren der sechs Homosexuellenpaare vor dem Amtsgericht Bremen. Das Zentrum unterstützt diese Paare außerhalb einer juristischen Beratung. Ein Fall ist bereits abgelehnt worden.

Der Leiter des Standesamtes Mitte, Dieter Katt, geht auch nach dem Frankfurter Urteil davon aus, daß „alle anderen Fälle in Bremen abgelehnt werden. Man muß erst die Revisionsentscheidung des Landgerichtes abwarten“. Jochen Briefmeier glaubt, daß das Bundesverfassungsgericht klären muß. Hierbei müßten die Grundlagen für Partnerschaften neu geregelt werden. Er erwartet nicht, daß bis zu einem BvG-Urteil eine größere Anzahl Homosexueller vor versuchen werde, sich trauen zu lassen. Das heißt vor allem Warten auf einen Termin in Karlsruhe: Man rechnet mit einer Wartezeit von drei bis vier Jahren. mw