Plötzlicher Hörverlust zum Jahreswechsel

Das Bundesgesundheitsamt hat vor Gehörschäden durch den unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern gewarnt. Mögliche Schäden reichten von plötzlichem Hörverlust über Ohrgeräusche bis zu Verbrennungen, teilte die Behörde mit. Wer einen Knallkörper in unmittelbarer Nähe eines anderen Menschen explodieren läßt, begehe damit unter Umständen eine Körperverletzung. Untersuchungen hätten ergeben, daß im Abstand von acht Metern explodierende handelsübliche Feuerwerkskörper einen Schallpegel zwischen 145 und 155 Dezibel erzeugen. Dieser Spitzenpegel könne bei lärmempfindlichen Menschen schon eine Schädigung des Gehörs verursachen. Im Abstand von einem Meter wurden zwischen 163 und 173 Dezibel erreicht. Dabei könnten die sogenannten Sinneshärchen, die empfindlichsten Teile im Innenohr, verstümmelt werden. Solche Schäden seien irreparabel.(Foto: Volker Derlath)