Das Leben in Berlin wird ab Silvester teurer

■ BVG-Preise und Bußgelder angehoben/ Im Ostteil der Stadt steigen die Mieten

Berlin. Vieles wird ab 1.Januar teurer, nur wenig soll hingegen vergünstigt werden. Dies gilt für das vereinigte Deutschland allgemein, aber besonders auch für die BerlinerInnen. Im folgenden die wichtigsten Änderungen für Berlin.

Die Berlinzulage sinkt von fünf auf vier Prozent.

Alle bundesweiten Gesetzesänderungen im Bereich Gesundheit und Soziales betreffen natürlich auch die BerlinerInnen. In Berlin kommen noch die erhöhten Sätze für die Kindertagesstätten hinzu. Ab dem 1.Januar werden die monatlichen Kosten nach dem Bruttogehalt der Eltern bemessen. Mindestbeitrag ist 60 Mark (Jahreseinkommen unter 24.000 Mark). Bei einem Jahreseinkommen bis zu 30.000 Mark liegt die Beteiligung bei 75 Mark, bis zu 44.000: 100 Mark, bis zu 55.000: 140 Mark, bis zu 66.000: 180 Mark, bis zu 77.000: 270 Mark, bis zu 88.000 Mark bei 380 Mark. Als Höchstbetrag sind 490 Mark zu zahlen (fällig bei Einkommen über 88.000 Mark).

Die Mieterhöhungen in Ostdeutschland treffen natürlich auch die OstberlinerInnen. Ab dem 1.Januar wird die Grundmiete um 1,20 Mark pro Quadratmeter erhöht. Mit dem Beschaffenheitszuschlag von höchstens 0,90 Mark ist eine maximale Erhöhung von 2,10 Mark pro Quadratmeter möglich.

Verkehr: Tiefer müssen vor allem OstberlinerInnen auch für die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in die Tasche greifen. Ein Einzelfahrschein kostet von Neujahr an 2,80 Mark statt 1,80 Mark, die Umweltkarte erhöht sich von 40 auf 60 Mark. Auch die Sammelkarten und die übrigen Zeitkarten werden entsprechend teurer. In Westberlin kostet die Einzelfahrt demnächst 3,20 Mark statt wie bisher drei Mark, für die Monatskarte müssen 74 statt 70 Mark hingeblättert werden.

Im Taxi beträgt der Grundpreis künftig drei Mark, der Kilometerpreis von 6 bis 23 Uhr 1,93 Mark, in der übrigen Zeit und an Sonn- und Feiertagen 2,10 Mark. Pro Minute Wartezeit werden 0,50 Mark berechnet.

Trotz des Anstiegs der Lebensunterhaltskosten durch Miet- und Fahrtpreiserhöhungen vor allem im Osten stagnieren die Gehälter für den öffentlichen Dienst in Ostberlin bei 80 Prozent der Westlöhne. In den übrigen ostdeutschen Bundesländern betragen sie bisher sogar nur 70 Prozent.

Erhöht werden auch die Feuerwehrgebühren. So kostet ein Rettungswagen-Einsatz 193 Mark, ein Notarztwagen-Einsatz 615 Mark, der Geburtshilfewagen 377 Mark und der Rettungshubschrauber 1814 Mark.

Auch der Katalog der Leistungen der Polizei weist neue Gebühren aus. So kostet das Umsetzen verkehrswidrig abgestellter Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen Gewicht 170 Mark. Kommt der Fahrer hinzu, sind für die begonnene Umsetzung noch 165 Mark zu zahlen, für die Leerfahrt des Abschleppfahrzeugs, das unverrichteter Dinge wieder zurückfährt, werden 122 Mark berechnet.

In Kraft treten am 1.Januar auch die neuen Tarife für Bußgelder für das Abstellen (4.000 bis 15.000 Mark) und Abbrennen (5.000 bis 15.000 Mark) von Autowracks. akk/taz