Den Nerv getroffen

■ Neues Gesundheitsgesetz bringt Veränderungen bei Zahnbehandlung / Zulassungs-Run des Arztnachwuchses, weil Niederlassungssperre droht

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Zulassungs-Run des Arztnachwuchses, weil Niederlassungssperre droht

Das kurz vor Weihnachten vom Bundestag verabschiedete Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) beinhaltet für Zahnarzt-Patienten nur wenig schlechte Neuigkeiten. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten sogar einige neue Leistungen insbesondere für Kinder an. Während bisher die Kassen den routinemäßigen Zahnarztbesuch und die vorsorgliche Versiegelung der Zähne erst vom 12. Lebensjahr an bezahlt haben, wurde die Altersgrenze nun auf das 6. Lebensjahr gesenkt.

Füllungen und Parodontose-Behandlungen sowie Klammern vom Kieferorthopäden gibt es weiterhin „auf Krankenschein“. Wie bisher zahlen die Krankenkassen für normale Kronen und Brücken einen Zuschuß von in der Regel 60 Prozent. Kieferorthopädische Leistungen für Menschen, die älter als 18 Jahre sind, werden nur noch bei schweren Kieferanomalien bezahlt. Nicht mehr in der Leistungspficht der gesetzlichen Krankenkassen sind lediglich große Brücken zum Ersatz von mehr als vier fehlenden Zähnen je Kiefer oder mehr als drei fehlenden Zähnen je Seitenzahngebiet. „Dieser festsitzende Zahnersatz“, so der Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hamburg, Dr. Wolfgang Klenke, „kommt in der Praxis nur selten vor“.

Die Auswirkungen des neuen Regelwerkes auf die Zahnärzte sieht Klenke dagegen wesentlich kritischer, aber „wir äußern unseren berechtigten Protest nicht auf Kosten der Patienten“. Die Zahnärzte müssen für bestimmmte Arbeiten Honorarkürzungen von zehn Prozent hinnehmen.

Außerdem befürchten sie aufgrund des GSG eine baldige Niederlassungssperre für Hamburg, was derzeit zu einem Ansturm in die Niederlassung führt. Während zum 1.Januar 1991 nur 20 Zahnärzte in Hamburg ihre kassenärztliche Zulassung beantragt hatten, lag die Zahl der Anträge zum 1.Januar 1993 schon bei 85. Die Zahl wird nach Klenkes Einschätzung in den kommenden Wochen noch steigen, denn die Antragsfrist läuft erst Ende dieses Monats ab. nm