Aufgebot in zweiter Instanz

■ Urteil des Frankfurter Amtsgerichts zur Befürwortung von Homo-Ehen ist bisher ohne Einfluß auf Berliner Justiz

Berlin. Keinen Einfluß auf die Berliner Justiz hat bisher das Urteil des Frankfurter Amtsgerichtes, in dem Eheschließungen zwischen Homosexuellen befürwortet wurden. Im August hatten im Rahmen der Initiative „Aktion Standesamt“ 52 schwule und 21 lesbische Paare in Berlin das Aufgebot bestellt. Wie zu erwarten war, wurden ihre Anträge abgewiesen.

Bereits in erster Instanz abgewiesen

Die Hälfte der etwa 40 Paare, die bis Mitte Dezember beim Amtsgericht Schöneberg Beschwerde dagegen eingelegt hatten, seien bereits in dieser ersten gerichtlichen Instanz abgewiesen worden, erklärte der Justizpressesprecher Bruno Rautenberg der taz. Zwei dieser homosexuellen Paare seien aber schon in die zweite Instanz gegangen und hätten Beschwerde beim Landgericht Berlin eingelegt. Wenn auch dort die Beschwerde abgewiesen werde, könne die Angelegenheit unter bestimmten Voraussetzungen vor dem Berliner Kammergericht verhandelt werden, betonte Rautenberg.

Keine Spinner und vereinsamte Tunten

Optimistisch hingegen zeigte sich Stefan Reiß, ein Berliner Sprecher der „Schwulen Juristen“, der dem Frankfurter Urteil eine „positive Signalwirkung“ zuschrieb. Die „Schwulen Juristen“ hatten zusammen mit dem „Schwulenverband in Deutschland“ die „Aktion Standesamt“ organisiert. Wenn das Rechtsamt der Stadt Frankfurt gegen das Urteil Beschwerde einlegen werde, so sei es diesmal der Staat, der gegen die homosexuellen Paare angehe, und nicht mehr „einzelne Spinner und vereinsamte Tunten“, die auf eine Teilhabe an einer staatlichen Regelung drängten, betonte Reiß. „Durch diesen Rollenwechsel zeigt sich, daß wir ernstzunehmende Gegner sind“, sagte Reiß weiter.

„Es geht uns darum, daß wir an den sinnvollen Eheregelungen teilhaben. Wenn wir damit gleichzeitig absurde Vorteile mit einklagen, machen wir nur ihre Absurdität deutlich“, erklärte Reiß zur inhaltlichen Begründung der Forderung von Homo-Ehen. Sinnvoll sei beispielsweise die Möglichkeit einer gemeinsamen Adoption der Kinder eines der beiden Partner oder eine Erbrechtsregelung. Als veraltet hingegen bezeichnete Reiß das „Ehegattensplitting“, das nur unter der Voraussetzung sinnvoll sei, daß einer der beiden Partner sich ausschließlich der Kindererziehung widme. „Insofern sind wir Koalitionspartner derjenigen, die sich um Ehereformen bemühen“.

Als einen „Schritt in die richtige Richtung“, wertete der Pressesprecher der Senatsverwaltung für Jugend und Familie, Thorsten Schilling, das Frankfurter Urteil. „Wir werden weiter in diese Richtung arbeiten“, sagte er. Es sei aber noch zu früh für politische Stellungnahmen. akk