Kein Geld für Betreuung?

■ Vormundschaft wird neu geregelt / Vereine kritisieren Hamburgs Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz und fordern eine Anhörung

wird neu geregelt / Vereine kritisieren Hamburgs Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz und fordern eine Anhörung

Eine öffentliche Anhörung zum neuen Betreuungsgesetz hat der Arbeitskreis der Betreuungsvereine von den Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft gefordert. Das neue Recht ersetzt seit Beginn dieses Jahres die alte Vormund- und Pflegschaftsregelung. Der Arbeitskreis, ein Zusammenschluß von 17 Verbänden, die Behinderte und psychisch Kranke vertreten, hält die Hamburger Ausführungsbestimmungen zum neuen Gesetz für nicht akzeptabel.

Sinn des neuen Gesetzes ist, daß Behinderte von kompetenter Seite betreut werden, etwa von Sozialtherapeuten. Bisher wurden sie bestenfalls von Anwälten rechtlich vertreten. Die Kritik der Vereine am Senatsentwurf: Fiel Hamburg schon vorher unangenehm auf, weil es als letztes Bundesland die Kriterien zur Umsetzung des (Bundes-)Gesetzes verabschiedete, wird jetzt geknausert. Die Betreuungsvereine kritisieren, daß für die rund 5000 unter Betreuung stehenden HamburgerInnen nur 584000 Mark bereitgestellt wurden (früher sei einmal von 3.2Millionen Mark die Rede gewesen). Außerdem kürze der Senat gleichzeitig den Haushaltsansatz für die ambulante Betreuung psychisch Kranker um 248000 Mark.

Die Kritik kommt von kompetenter Stelle, denn der Arbeitskreis der Betreuungsvereine setzt sich aus 17 Verbänden (wie zum Beispiel dem Hamburger Spastiker Verein oder der Lebenshilfe) zusammen, die sich um die Versorgung alter, psychisch kranker sowie behinderter Menschen kümmern.

Einen letzten Versuch unternehmen die Vereine nun mit einem Protestschreiben an die Bürgerschaftsabgeordneten im Rathaus, in dem sie die Politiker auffordern, eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Vorab fordern sie jedoch eine Übergangsregelung, um endlich die Arbeit aufnehmen zu können. Denn zu der mangelhaften finanziellen Ausstattung durch den Senat komme noch hinzu, daß hauptamtliche Betreuer nur noch dann aus dem Staatssäckel bezahlt werden sollen, wenn der Betreute „mittellos“ sei. Einkommens- und Vermögensgrenzen sind aber noch nicht festgelegt. Zudem erwarte der Senat, daß sich privatwirtschaftliche „Betreuungskapazitäten“ bilden. Für die Stadt durchaus praktisch, sie könnte dann eigene Sozialarbeiterstellen streichen.

Die Menschen, für die das neue Betreuungsgesetz als Verbesserung gedacht war, müssen also weiterhin bangen und warten. Währenddessen könnte bei ihnen der Gedanke entstehen, daß nichts so geduldig ist wie Papier. Andrew Ruch