Tausende von Ostberliner Autos fahren ohne TÜV

■ Zulassungsstelle fehlt der Durchblick/ KFZ-Versicherung gilt auch ohne TÜV

Berlin. Seit Neujahr dürfen auch Ostberliner ihre Autos nur fahren, wenn sie vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) geprüft worden sind. Doch erstaunlicherweise haben in den vergangenen Monaten weder mehr Autobesitzer die drei Berliner Prüfstellen des TÜV noch die vom TÜV autorisierten Werkstätten aufgesucht als zuvor, berichtet TÜV-Sprecher Ernst Becker der taz. „Wir gehen davon aus, daß viele Ostberliner weiterhin ohne TÜV fahren.“ Von den ursprünglich etwa 600.000 Ostberliner Autobesitzern haben erst 380.000 ihr ehemaliges DDR- Kennzeichen (Berlin wurde mit „I“ abgekürzt) gegen das bundesdeutsche „B“ eingetauscht. Nur diese Autos wurden untersucht. Wie viele der übrigen 220.000 Fahrzeugbesitzer ihr Auto seit der Wiedervereinigung im Oktober 1990 beim TÜV freiwillig vorgeführt haben, weiß auch Rainer Kotecki von der Zulassungsstelle in Alt-Friedrichsfelde nicht. Er schätzt, daß der überwiegende Teil die begehrte Plakette aber dennoch habe, weil seit der Wiedervereinigung Autos ihren Besitzer nur wechseln oder neu angemeldet werden konnten, wenn sie die sogenannte Hauptuntersuchung überstanden hatten.

Doch der größte Teil der 220.000 Autos hat das DDR- Kennzeichen noch aus DDR-Zeiten. „I“-Schilder wurden seit Mitte 1991 nicht mehr ausgeteilt. „Mit Sicherheit fahren keine Tausende von Autos ohne TÜV“, sagt Bernd Krziscik, Sprecher der Innenverwaltung. Sonst wäre das der Verwaltung gemeldet worden. Doch von wem? Krizscik gibt zu: „Uns fehlt der Durchblick.“ Auch die Polizei weiß nichts. Seit dem TÜV- Zwang im neuen Jahr kontrollieren die Ordnungshüter die Sicherheit von Autos nicht schärfer als zuvor. „Wir haben genug zu tun“, lautet die Begründung eines Polizeisprechers.

Beruhigenderweise gilt die KFZ-Haftpflichtversicherung auch für Autos ohne TÜV. Opfer werden immer entschädigt, sagt Uwe Schmidt-Kasparek vom Verband der Autoversicherer. Bei schweren technischen Mängeln könne die Versicherung unter Umständen vom Autobesitzer bis zu 5.000 Mark zurückfordern. Die Vollkaskoversicherung, mit der Schäden am eigenen Fahrzeug ersetzt werden, kann allerdings schon verfallen, wenn man/frau mit schwachem Profil oder abgenutzten Bremsen fährt. Dirk Wildt