Wenn die Rohre in der Kälte einfrieren...

■ Problem rückübertragener Häuser: Niemand ist für Reparaturen zuständig

Friedrichshain. Am Sonntag stellten die Mieter des Hauses in der Petersburger Straße 40 fest, daß kein Wasser aus der Leitung kam, wenn sie den Hahn aufdrehten. Nähere Nachforschungen ergaben, daß das Wasserrohr im Keller zugefroren war. Nichts Unnormales bei Temperaturen um minus zehn Grad und eigentlich auch kein Problem: Mieter S. rief den Havariedienst an, der im Auftrag der Friedrichshainer Wohnungsbaugesellschaft in derartigen Notfällen für eine schnelle Schadensbehebung sorgt. Aber nicht mehr in der Petersburger Straße 40. Mit dem 1. Januar ist dieses Haus nämlich wie 44.000 Wohnungen in Ostberlin dem Alteigentümer rückübertragen worden. Und der neue alte Eigentümer, eine Erbengemeinschaft, kümmert sich nicht um seine Pflichten. Selbst bei den Monatsmieten wissen die Mieter nicht, auf welches Konto überwiesen werden soll. Ihnen wurde statt dessen mitgeteilt, sie müßten das Geld monatlich beim Amtsgericht einzahlen, was einen zusätzlichen Aufwand bedeute, empörte sich Mieterin S. Ein Vertreter der Erbengemeinschaft erschien zwar im November 92 zur Hausbesichtigung. Seitdem aber haben sich die Eigentümer nicht mehr gemeldet und sind auch nicht ausfindig zu machen.

Am vergangenen Sonntag wurde Mieter S. jedenfalls vom Havariedienst mit dem Hinweis abgefertigt, daß der Auftrag zwar angenommen würde, er für die Reparatur jedoch selbst aufkommen müßte. Die Mieter schritten daraufhin tatkräftig zur Selbsthilfe. Mit seinem Nachbarn dichtete Mieter S. das schadhafte Fenster im Keller ab und taute mit einem Ölradiator die Wasserleitung wieder auf.

Damit wäre der Fall eigentlich erledigt gewesen. Aber die Mieter in der Petersburger Straße 40 waren hartnäckig und wollten wohl auch für den nächsten Schadensfall vorsorgen. Gleich am Montag ging Mieterin B. zur Friedrichshainer Wohnungsbaugesellschaft, die bis Dezember 92 das Haus verwaltet hatte. Dort erfuhr sie, was alle schon wußten, nämlich daß die Wohnungsbaugesellschaft nicht mehr zuständig ist.

Mehr bekam auch die taz nicht heraus. Ein Sprecher der Wohnungsbaugesellschaft erklärte, in solchen Fällen gebe es eine „Rechtsunsicherheit“. Die Rückübertragung der Wohnungen an die alten Eigentümer sei eine Regierungsentscheidung gewesen, und die Wohnungsbaugesellschaft könne in Fällen wie diesen nicht helfen. Eigentlich werde davon ausgegangen, daß sich der neue Eigentümer bei den Mietern meldet. Mehrere Abteilungen erklärten sich als nicht zuständig für die Beantwortung weiterer Fragen. Und die angeblich zuständige Stelle war telefonisch nicht zu erreichen. akk