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: Pornos müssen zu Hause bleiben

Bonn (AP) – Die Absicht von Anbietern, harte pornographische Filme über Satellit in bundesdeutsche Wohnstuben zu senden, hat nach Angaben der Bundesregierung innerhalb des EG-Binnenmarktes keine Chance: Die EG- Fernsehrichtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, die Verbreitung von Pornographie oder grundloser Gewalttätigkeiten unabhängig von der Sendezeit zu unterbinden. Sollte die Ausstrahlung pornographischer Sendungen durch einen privaten TV-Veranstalter in der Bundesrepublik erfolgen, so wäre es Aufgabe der örtlich zuständigen Rundfunkaufsichtsbehörden der Länder, dagegen einzuschreiten. Dies gelte auch für die zuständige Staatsanwaltschaft. Bei einer Sendung aus einem anderen EG-Mitgliedstaat hätten die jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden Maßnahmen zu ergreifen.