Die dreifach verpackte Verpackungs-Verordnung

Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen vom 12. Juni 1991:

1.Stufe: Seit dem 1.12.1991 müssen Hersteller Transportverpackungen wie Kartons, Fässer, Säcke und Paletten zurücknehmen.

2.Stufe: Seit dem 1.4.1992 muß der Handel Um-Verpackungen wie Folien oder den Karton um die Zahnpastatube zurücknehmen.

3.Stufe: Seit dem 1.1.1993 muß der Handel auch Verkaufsverpackungen wie Becher, Beutel, Dosen und Flaschen zurücknehmen. Von dieser Rücknahmeverpflichtung befreit wird der Handel, wenn ein System eingerichtet ist, das flächendeckend eine regelmäßige Abholung verbrauchter Verkaufsverpackungen beim Endverbraucher gewährleistet. Die Einrichtung eines solchen Systems muß die für Abfallwirtschaft zuständige oberste Landesbehörde durch eine sogenannte Freistellungserklärung bestätigen. Die Hamburger Umweltbehörde hat die Befreiung von dieser Rücknahmeverpflichtung am 21.Dezember mit einer Freistellungserklärung erteilt. VM