Aberglaube

Ein aufrecht gestellter Reisigbesen vor der Haustür bietet nach einem alten Aberglauben jedem „ordentlichen Haushalt“ Schutz vor „lästigen Gästen“. In den niedersächsischen Kreisen Rotenburg und Verden setzen Geschäftsleute dieses Mittel gegen Sinti, Roma und Asylbewerber ein. Seite 16