Gönül Baki wird rumgeschickt

■ Türkei forderte Lehrerin auf, Vorwürfe selbst aufzuklären

Auch gestern verweigerte die türkische Polizei der Bremerhavener Lehrerin Gönül Baki die Ausreise. Ihr wird u.a. eine regierungsfeindliche Demonstration 1985 in Nevsehir vorgeworfen. Um die Vorwürfe aufzuklären, war Gönül Baki nach Nevsehir gereist. Die dortige Staatsanwaltschaft bestätigte gestern schriftlich, daß keine Anklage vorliegt. Diese Mitteilung wurde von der Obersten Polizeibehörde, der Generalsicherheitsdirektion in Ankara, allerdings nicht akzeptiert, da das Schreiben kein Datum und kein Aktenzeichen enthalte. Frau Baki wurde aufgefordert, sich in Nevsehir einen ordnungsgemäßen Bescheid ausstellen zu lassen.

Außerdem wurde ihr nach erneuter Vernehmung nahegelegt, nach Elazig und Diyarbakir zu fahren, um aufzuklären, weshalb ihr Name dort am 25.11.1985 von der Kommandatur für den Ausnahmezustand per Computer registriert worden war. Diese Kommandatur wurde aber aufgelöst.

Gönül Baki war seit 12 Jahren nicht mehr in der Türkei. Sie wurde 1984 ausgebürgert und ist seit 1990 Deutsche. Eventuell wurde sie ohne ihr Wissen wieder zwangseingebürgert. In diesem Falle ergäben sich für die Deutsche Botschaft „Einschränkungen ihrer Betreuungsmöglichkeiten“, hatte diese der GEW mitgeteilt. Bremerhavens Schuldezernent Dr. Weiß hat das Auswärtige Amt aufgefordert, hier für Klarheit zu sorgen und Frau Baki alle erdenkliche diplomatische und rechtliche Hilfe zukommen zu lassen. ra