■ Rentengesetz
: Beschwerde unzulässig

Berlin (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von 4.000 ostdeutschen Rentnern gegen das Rentenüberleitungsgesetz für unzulässig erklärt. Wie die „Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde“ am Donnerstag in Berlin mitteilte, sollte mit der Verfassungsbeschwerde der langwierige Rechtsweg durch untere Instanzen abgekürzt werden, da die Lebenserwartung vieler Betroffener kürzer sei als die übliche Verfahrensdauer.