"Billiger Neid..."

■ betr.: Gegendarstellungen, taz vom 9.1.93

Gegendarstellungen

Unter der Überschrift „Billiger Neid der kleinen Angestellten“ wurde in der taz vom 9.1.1993 über Klatsch auf den Fluren der Angestelltenkammer berichtet. Dazu erreichten uns folgende Erklärungen:

Kammer-Geschäftsführer Eberhard Fehrmann erklärt, er beziehe „Angestelltengehalt nach Vergütungsgruppe B 4 Bundesangestelltentarif“, nicht Staatsrätegehalt (B 7 oder B 8).

Abteilungsleiter Gerald Graubner erklärt, daß er „von der Angestelltenkammer überhaupt keine Abfindung gefordert“ hat und „daß der Vorstand mit mir auch zu keinem Zeitpunkt über eine Abfindung verhandelt hat“.

Der stellv. Abteilungsleiter Wolfgang Stümper stellt klar, „daß ich seit Beginn meiner Beschäftigung bei der Kammer keine Tätigkeit als Geschäftsführer ausübe und auch keine eigene Firma besitze“.

Soweit in dem Text anderes kolportiert wird, bedauern wir die Fehlmeldung. taz