BUND kündigt Klage gegen TA Siedlungsabfall an

■ Benachteiligung anderer Entsorgungsverfahren vor Europäischen Gerichtshof

Berlin (taz) – Der Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND) will die geplante Hausmüll-Verbrennungsverordnung zur Not mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof verhindern. Die von Bundesminister Klaus Töpfer (CDU) dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegte Technische Anleitung Siedlungsabfall zwinge die Kommunen und Entsorgungsbetriebe, künftig anfallenden Hausmüll zu verbrennen. „Die Regelung ist einfach auch wettbewerbsverzerrend, weil Anbieter anderer innovativer Müllbehandlungsverfahren vom Markt ausgesperrt werden“, begründet Olaf Bandt vom BUND die geplante Klage.

Der BUND denkt dabei in erster Linie an eine biologisch-mechanische Vorbehandlung des Mülls, der danach deponiert werden könnte. Diese Verfahren, wie sie zum Beispiel die Biotechnische Anlagen GmbH in München anbietet, würden den Hausmüll weitgehend abbauen können, entweder indem sie ihn vergären oder kompostieren. Der Vorteil dieser Techniken: „Im Gegensatz zur Müllverbrennung kann das auch in kleinen, dezentralen Anlagen gemacht werden.“

Die TA Siedlungsabfall legt für den Restmüll, der schließlich auf die Deponie gebracht werden soll, spezielle Kriterien fest, die nur bei der Müllverbrennung sinnvoll zu erfüllen sind. „Das ist genauso, als wenn man beim Abgastest einen Benziner und ein Dieselauto nach den gleichen Maßstäben mißt, und dann sagt, der Diesel erfüllt die Grenzwerte für Benzinautos nicht. Nach der Logik der Verordnung müßte man eigentlich alle Diesel stillegen“, ätzt Bandt.

Bei der Diskussion um die TA Siedlungsabfall geht es auch um sehr viel Geld. Der BUND schätzt, daß die Verordnung in ihrer derzeitigen Form 50 bis 100 neue Müllverbrennunganlagen notwendig macht, mit einem Investitionsvolumen von 700 Millionen Mark für eine mittlere Anlage. Alternativ könnten also zweistellige Milliardenbeträge für die Müllvermeidung oder für innovativere Müllkonzepte ausgegeben werden.

Einige Bundesländer, darunter Niedersachsen, Hessen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein wollen auf der heutigen Bundesratssitzung eines Vorstoß machen, andere Bewertungskriterien für den behandelten Hausmüll zu erklauben. Eine solche Veränderung der Verordnung würde der BUND begrüßen: „Das läßt den Bundesländern dann die Möglichkeit für eigene innovative Müllvermeidungs- und Behandlungssysteme“, hofft Bandt. Hermann-Josef Tenhagen