Lehrer verhöhnte Juden

■ Lehrer wegen sogenanntem Judenwitz entlassen/ Kündigung ist Rechtens

Kassel (AP/taz) – Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat in einem jetzt bekanntgegebenen Urteil entschieden, daß ein Lehrer, der im Unterricht die Schüler einer Schule in Köln gefragt hatte, was der Unterschied zwischen einer Pizza und einem Juden ist, zu Recht entlassen worden ist. „Wenn man eine Pizza in den Brennofen schiebt, kreischt und schreit sie nicht“, hatte der Pädagoge selbst geantwortet. Der Lehrer ist amerikanischer Staatsangehöriger und war vom Land Nordrhein-Westfalen als Englischlehrer in Gymnasien angestellt.

Als die Schüler der Äußerung des Lehrers energisch widersprachen, wollte er seine Einlassung als Witz verstanden wissen. Insgesamt 23 Schüler unterschrieben jedoch ein Gedächtnisprotokoll über die Äußerung des Lehrers, das den Schulbehörden zuging. Der Pädagoge forderte die Schüler später auf, über den Zusammenhang nachzudenken, weil er nicht mehr unterrichten dürfe, wenn seine zwischenzeitlich ausgesprochene Entlassung bestätigt werde.

Das Bundesarbeitsgericht erklärte nunmehr, der im Angestelltenverhältnis beschäftigt gewesene Lehrer habe in nicht zu entschuldigender Weise seinen Erziehungsauftrag mißbraucht und damit auch gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen. Der Personalrat der Schule stimmte der Entlassung des Lehrers zu. Wie sich später herausstellte, hatte der Lehrer den angeblichen Witz bereits vorher auch in einer andereren Schulklasse erzählt. Der Lehrer meinte zu seiner Entschuldigung, ein deutscher Kollege hätte den Witz nicht erzählen dürfen. (Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 2 AZR 287/92)