Die AFG-Novelle

Die 10. Novelle des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) wird durch eine Reduzierung des Bundeszuschusses an die Bundesanstalt für Arbeit um 5,5 Milliarden Mark begleitet. Das wird zu drastischen Einschnitten bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), Lohnkostenzuschüssen für ältere Arbeitnehmer (LKZ), Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen (FuU), bei der Rehabilitation und bei Einarbeitungszuschüssen führen. Nicht mehr gefördert wird künftig der nachträgliche Hauptschulabschluß. Drastisch reduziert werden auch Maßnahmen zur beruflichen Orientierung. Wer sich in Maßnahmen des Arbeitsamtes vorqualifizieren oder beruflich orientieren will, läuft Gefahr, ein Jahr pausieren zu müssen. Die Qualifizierungskette zur Fortbildung und Umschulung wird damit unterbrochen. sako