RAF-Gefangene stellten Haftentlassungsanträge

■ Möller, Kuby und Krabbe wollen raus

Kiel (dpa/taz) – Erstmals haben Häftlinge der Roten Armee Fraktion (RAF) Anträge auf Haftentlassung gestellt. Die in Lübeck- Lauerhof einsitzenden RAF-Gefangenen Irmgard Möller, Christiane Kuby und Hanna Krabbe stellten entsprechende Anträge. Das bestätigte die Sprecherin des schleswig-holsteinischen Justizministeriums, Beate Hinkelmann, am Donnerstag in Kiel auf Anfrage. Die Anträge sind ein spätes Ergebnis der sogenannten Kinkel-Initiative. Er hatte vor einem Jahr die Entlassung von RAF-Gefangenen nach der Verbüßung von zwei Dritteln ihrer Haftzeit angeregt. Zuvor hatte die RAF in einer Erklärung weitere Gewaltaktionen ausgeschlossen.

Irmgard Möller (45) ist seit 1972 in Haft und damit vermutlich, so die Justizsprecherin, „die am längsten einsitzende Frau in der Bundesrepublik“. Zuständig für eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung ist die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Lübeck. Ein Gutachten wurde bereits erarbeitet. Möller war 1972 im Zusammenhang mit Sprengstoffanschlägen gefaßt und 1979 zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Christiane Kuby (36) ist seit Januar 1978 in Haft. Sie war ebenfalls zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Für eine Entlassung ist das Oberlandesgericht Hamburg zuständig, das nach dpa- Informationen gestern zu einem Anhörungstermin in Lübeck war.

Hanna Krabbe (47) gehörte zu den Besetzern der Stockholmer Botschaft 1975 und ist seit ihrer Festnahme im gleichen Jahr in Haft. Sie wurde zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Zuständig für die Aussetzung der Strafe ist das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Nach Paragraph 75a des Strafgesetzbuches kann ein Häftling nach 15jähriger Haftzeit unter gewissen Voraussetzungen vorzeitig entlassen werden. Dazu gehört unter anderem die Einwilligung der Inhaftierten, die bislang nicht vorgelegen hatte.