Asylkompromiß nachgebessert

■ Regierung und SPD einigen sich über strittige Punkte

Bonn (taz) – Weit mehr als die geplanten drei Stunden brauchten die Unterhändler von SPD, FDP und Union, um den neu aufgeflammten Streit ums Asyl wieder zu dämpfen. SPD-Chef Hans-Ulrich Klose, der überraschend an der Runde teilgenommen hatte, freute sich über die „sachliche Atmosphäre“, Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) darüber, daß die Koalition „in allen Fragen einig sei“, was in den letzten Tagen durchaus zweifelhaft war. Innenminister Seiters (CDU) gab sich zufrieden.

Die neuerliche Marathonrunde wurde nötig, weil die Koalition in den letzten Tagen der SPD mit Alleingängen gedroht hatte. Außerdem dämmerte inzwischen nicht nur dem Innenministerium, sondern auch den Sozialdemokraten, daß das Verhandlungergebnis vom 6.Dezember für den neuen Artikel 16a unscharf war.

In dieser Vereinbarung folgt auf Absatz 1 („Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“) in Absatz 2: „Asylrecht genießt nicht, wer aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Drittstaat einreist“. Es müsse klar sein, so die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Herta Däubler-Gmelin, daß keine „tatbestandliche Einschränkung“ gemeint sein, die das Individualrecht des ersten Absatzes widerrufe, sondern eine klare Zuständigkeitsregelung im Sinne der Abkommen von Schengen und Dublin oder ähnlicher bilateraler Vereinbarungen. Das Innenministerium hatte in seinen Gesetzesentwürfen einen fünften Absatz 5 angefügt, der die „volle Teilhabe“ an diesen Abkommen absichern soll, Absatz 2 aber unverändert belassen. Geeinigt haben sich die Kommissionäre darauf, daß Absatz 2 umformuliert und neuer Absatz 5 hinzugefügt wird. Absatz beginnt nun: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer...“. Der neue Absatz 5 lautet: „Die Abs. 1 - 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die...Zuständigkeitsregelungen einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.“ Auch nach der sechsstündigen Runde blieben einige Fragen offen. Die von der Union gewünschte Verkürzung der Verwaltungsverfahren, die über das Verhandlungsergebnis vom Dezember hinausgehen, sind nach Auskunft von Däubler-Gmelin „erstmal raus“. Unionsvertreter kündigten aber an, dieses Vorhaben erneut einzubringen. Tissy Bruns