TU-Präsident kungelte mit

■ TU-Präsident Fricke ermunterte in einem Brief den Wissenschaftssenator zur Zulassungsbeschränkung

Berlin. Die gerichtlich beanstandeten Zulassungsbeschränkungen an der Technischen Universität sind das Ergebnis eines Bittbriefes von TU-Präsident Manfred Fricke und beruhen nicht allein auf Senatorenwillkür.

„Ich bin mit Ihrer Ankündigung, Zulassungsbeschränkungen ... festzusetzen, einverstanden“, schrieb Fricke im Sommer an Wissenschaftssenator Erhardt, während sich gleichzeitig die TU offiziell über den Eingriff in ihre Autonomie empörte.

Dem Wissenschaftssenator kam der Brief, der der taz vorliegt, zupaß. Er senkte die Zahl der StudentInnen mit einer neuen, verfassungsrechtlich fragwürdigen Methode. Ohne die dortige Lehrkapazität zu berücksichtigen, verordnete Erhardt verschiedenen Fachbereichen der Uni eine Zulassungsbeschränkung. Das Verwaltungsgericht Berlin urteilte kürzlich, die Zulassungszahl sei „offensichtlich rechtsdwidrig“, weil „keine am Kapazitätserschöpfungsgebot orientierte Berechnung erfolgt“ sei. Die TU mußte daraufhin zum Architekturstudium 89 zuvor abgewiesene BewerberInnen aufnehmen.

Hintergrund sind die Finanzknappheit und das komplizierte Zulassungsrecht an den Hochschulen. Es will möglichst vielen die Chance zur Hochschulbildung offenhalten und läßt daher Zulassungsbeschränkungen nur unter erschwerten Voraussetzungen zu. Im Falle der Architektur an der TU hätte das bedeutet, daß Plätze für etwa 340 NeuanfängerInnen zum Wintersemester 92/93 hätten vorhanden sein müssen.

Der Akademische Senat (AS) der Uni hatte tatsächlich diese Zahl beschlossen. Diese war aber von der Universität nicht veröffentlicht worden. Statt dessen genehmigte der Wissenschaftssenator per Rechtsverordnung nur 240 Zulassungen in Architektur. „Da hat der Präsident dann vermutlich mit dem Senator gekungelt“, spekulierte noch vor wenigen Tagen ein Mitglied des Akademischen Senats.

So war es. In einem Brief begrüßte Manfred Fricke die Zulassungsbeschränkungen. Der Fachbereich Architektur habe ihn „dringend gebeten, alles zu unternehmen, daß statt der bisher 350 nur 240 Zulassungen pro Jahr erfolgen“. Weiter meinte Fricke: „Ich vermag nicht einzuschätzen, ob sich das VG (Verwaltungsgericht, Red.) und das OVG mit der völlig neuen Situation inhaltlich auseinandersetzen werden.“ Diese Auseinandersetzung müsse aber gesucht werden, so Fricke.

Gegenwärtig diskutiert der Akademische Senat der TU, ob er der Zulassungspolitik des Wissenschaftssenators per Normenkontrollverfahren zuleibe rückt. Christian Füller