Tod einer US-Soldatin

■ Straftat auf Kasernengelände zufällig publik?

Nur einem Zufall ist es zu verdanken, daß das Tötungsdelikt an einer 19jährigen Amerikanerin auf dem Gelände der US-Kaserne in Bremerhaven-Weddewarden öffentlich bekannt wurde. Der Fall, dessen Aufklärung nach Auskunft der Behörden „sehr schwierig“ werden dürfte, ist schon wegen der rechtlichen Zuständigkeit problematisch. Die Soldatin wurde am frühen Samstagabend erdrosselt von einer Freundin in der Kaserne gefunden.

Üblicherweise gilt auf dem Truppengelände das NATO- Truppenstatut. Das Areal ist aus juristischer Sicht Ausland. Weil jedoch das Militärhospital der Amerikaner im Rahmen des Truppenabzuges schon geschlossen ist, mußte nach dem Auffinden der Toten ein deutscher Notarzt gerufen werden. Der stellte einen unnatürlichen Tod fest und alarmierte die Bremerhavener Polizei. Erst auf diesem Umweg konnte die Mordkommission der Kripo die Ermittlungen aufnehmen. Als wenig glücklich sieht es denn auch die Polizei an, daß das Opfer im rheinland-pfälzischen Landshut von US-Behörden obduziert wird. Die Aufklärung würde dadurch „nicht unbedingt gefördert“.

Bremerhavener Polizei und Staatsanwaltschaft mochten die inzwischen aufgetauchte Vermutung nicht kommentieren, daß in der Vergangenheit Straftaten auf dem Gebiet der US- Kaserne weder den deutschen Behörden noch der Öffentlichkeit bekannt wurden. Im Jahr 1988 machte eine Kriminalbeamtin der US Army nach Gerüchten über eine Vergewaltigung die Aussage, daß die Weitergabe entsprechender Informationen den Truppenangehörigen untersagt sei.

Die Ermittlungen in dem Mord an der 19jährigen Soldatin haben noch keinen konkreten Tatverdacht ergeben. Die Frau wurde gegen 17 Uhr, etwa vier bis fünf Stunden nach der Tat, in ihrem Appartement aufgefunden. Das Kasernengelände ist seit geraumer Zeit nicht mehr durch eine Torwache gesichert und für Außenstehende frei zugänglich. Lutz Wetzel