DVU gegen Maastricht

Die Bremer rechtsextreme DVU und deren Fraktionschefin Marion Blohm haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Maastrichter Verträge eingelegt. Beantragt wird, festzustellen, „daß Verträge und Zustimmungsgesetz verfassungswidrig sind“. Nach Ansicht der DVU werde gegen die Grundgesetzartikel 1, 5, 9, 12 und 20 verstoßen. Begründung: Durch die Maastrichter Verträge würden Souveränitätsrechte abgetreten. Die Bundesländer der Bundesrepublik verlören ihre bisherige Bedeutung im föderativen System. dpa