Keine Luft für Kürzungen-betr.: "Die letzten werden die Ersten sein...", taz vom 12.1.93

betr.: „Die Letzten werden die Ersten sein...“, taz vom 12.1.93

[...] Leider ist ein wichtiger Teil, nämlich der Hinweis auf die aktuellen Sozialhilfe-Regelsätze und das erläuternde Beispiel der alleinstehenden Frau mit Kind, die Sozialhilfe bezieht, gründlich mißlungen bzw. schlecht recherchiert. Die genannten Regelsätze stimmen nicht, das Rechenbeispiel dazu ist falsch. Hier eine korrigierte Fassung:

Der Frau würden folgende Beiträge zustehen: Regelsatz für sie selbst als sog. Haushaltsvorstand 509 DM (bzw. 494 DM im Ostteil der Stadt) plus Regelsatz für das dreijährige Kind 280 DM (bzw. 272 DM) plus Bedarf für Miete (und Heizkosten) 207 DM (dto.), zusammen 996 DM (bzw. 973 DM).

Von dieser Summe sind evtl. Einkünfte, also zum Beispiel Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuß oder Kindergeld, abzuziehen, der verbleibende Betrag würde der Frau mit ihrem Kind als Sozialhilfe zustehen.

Von dieser Summe sind Strom-/ Gas-Kosten, Kosten für Lebenshaltung, Hygiene etc. zu tragen. Jedoch geht hiervon in der Regel kein Krankenkassenbeitrag ab, da Sozialhilfeempfänger nach Bedarf einen Krankenschein vom Sozialamt erhalten.

Es liegt mir fern, mit dieser Korrektur die Grundaussage Ihres Artikel zu widerlegen. Auch in diesem korrigierten Beispiel kann die Frau eher schlecht als recht leben. Ohne Zweifel bleibt hier keine Luft für Kürzungen. [...] Hans Gimmel, Mitarbeiter beim

AK „Neue Armut“, Berlin