Babys nicht ins Glas

Ein gesetzliches Verbot der künstlichen Befruchtung außerhalb des Mutterleibes fordert das Frauenwerk der Nordelbischen Kirche. Solche Techniken ermöglichten genetische Manipulationen am Embryo. Derzeit liegt in fast allen Bundesländern ein Musterentwurf des Landes Bremen vor. In diesem Entwurf werden die von den Kirchenfrauen abgelehnten Methoden als Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung erwähnt. „Eckwerte eines Gesetzentwurfes“ berät das Kieler Kabinett am 17. Februar.