Feuerteufel Nr.I:Ende der Durchsage

Der „Husumer Feuerteufel“ wandert für fünf Jahre in den Knast. Das entschied gestern die Große Strafkammer des Flensburger Landgerichts. Das Gericht ahndete damit zwei schwere und sieben versuchte Brandstiftungen im Norden Schleswig-Holsteins. Der 28jährige hatte sich im Juni 1992 in einem Bekennerschreiben selber als „Feuerteufel“ bezeichnet.

Das mit „vielen Fragezeichen versehene Tatmotiv“ sei öffentliche Anerkennung gewesen, die sich der von Selbstzweifeln und Minderwertigkeitsgefühlen geplagte Mann durch die Feuerlegung verschaffen wollte, so die Urteilsbegründung. Das umfassende Geständnis sei dem Angeklagten positiv ausgelegt worden. Wäre er verschwiegener gewesen, hätte man ihm vermutlich nur die letzte Brandstiftung nachweisen können.

Der Angeklagte, ein Verwaltungsangestellter, der sein Abitur an der Abendschule mit überdurchschnittlichem Erfolg abgelegt hatte, habe „eine ganze Region ein Jahr lang in Angst und Schrecken versetzt“, so der Vorsitzende Richter. Sein Zündeln hatte in der nordfriesischen Kreisstadt und der Umgebung zudem einen Gesamtschaden von 850000 Mark verursacht.

Elf weitere kleine Brandstiftungen, die der Beschuldigte außerdem gestanden hatte, schlugen sich nicht weiter negativ auf sein Strafkonto nieder. Der „Feuerteufel“ legte keine Rechtsmittel gegen das Urteil ein.

Ob die Region damit allerdings zur Ruhe kommen wird, ist noch fraglich. Denn noch 20 weitere Brände sind bislang ungeklärt. Da war offenbar „Feuerteufel junior“ (oder senior) am Werk. dpa