Abschiebung rechtswidrig

Berlin. Flüchtlinge aus Bosnien- Herzegowina können in ihr Heimatland nicht ohne weiteres ausgewiesen werden. Das Verwaltungsgericht hob eine entsprechende Entscheidung des Landeseinwohneramtes auf, die einen 19jährigen Schüler abschieben wollte. Es sei ein „besonders gravierender Mangel“, daß die Behörde nicht auf das Vorbringen des jungen Mannes eingegangen sei, er habe aus Furcht vor den Kriegsfolgen sein Heimatland verlassen, hieß es in der Entscheidung.