Ein „pubertärer“ Geschäftsführer

■ Frauenausschuß debattierte Kündigung der Frauenvertreterin im Studentenwerk

Berlin. „Es wird permanent gegen das Landesantidiskriminierungsgesetz verstoßen“, empörte sich gestern Margot Brandes, Sprecherin der Frauenvertreterinnen im öffentlichen Dienst. Neben ihr saß die Ursache ihrer Erregung: Hans-Jürgen-Fink, Geschäftsführer des Studentenwerks, hatte ihrer dort arbeitenden Kollegin gekündigt. Mit einer Begründung, die für alle Frauenvertreterinnen bedrohlich werden könnte.

Das Landesantidiskriminierungsgesetz soll für die Gleichstellung der Frauen sorgen. Das unter der rot-grünen Koalition erarbeitete Gesetz war allerdings ohne Wahlordnung verabschiedet worden – formaler Grund für einige Verwaltungsrichter, an der Rechtmäßigkeit des Wahlvorgangs zweier Frauenvertreterinnen zu zweifeln. Erfreut schrieb Geschäftsführer Fink im November 1992 für die Kündigung seiner Frauenvertreterin, mit der er „endlosen Ärger“ hatte, aus den Urteilsbegründungen ab. Diese hatte angesichts der rund 800 weiblichen Beschäftigten eine 100prozentige Freistellung verlangt — schon ab 300 Personen sei das angemessen, befand gestern auch die Senatsverwaltung für Frauen.

Sie habe „ihre Tätigkeit ausschließlich zum Nachteil des Studentenwerks ausgeübt“, zitierte Sibyll Klotz vom Bündnis 90 die in einer Studentenzeitung widergegebenen Worte des Herrn. Und in einer Ausschreibung hieß es: „Männliche Bewerber werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.“ Geradezu „pubertär“ sei das, wütete Ingrid Holzhüter von der SPD los. Bei solchen und anderen Verstößen gegen das Gesetz käme man ohne Bestrafungen nicht weiter. Der Betroffene aber bestritt, daß der zitierte Satz so gefallen sei, und die Anzeige habe er auf Wunsch der mehrheitlich weiblichen Mitarbeiter einer Beratungsstelle so formuliert.

Für die Frauenvertreterinnen war das keine Beruhigung. Zumal CDU und FDP die Gelegenheit nutzten, immer wieder auf die angeblichen Schwachstellen des ungeliebten Gesetzes hinzuweisen. Nirgends gehe es voran, platzte Margot Brandes heraus, die Frauen würden nicht freigestellt und müßten ihre Arbeit am Wochenende machen, statt nur 100 müßten längst 300 Frauenvertreterinnen gewählt worden sein. Aber die Emotionen waren umsonst verschleudert. Am Ende wollte die CDU-SPD-Mehrheit nicht mal eine moralische Mißbilligung aussprechen. Einziges Ergebnis: die Aufforderung an den Senat, doch mal wieder Bericht über den Umgang mit dem Gesetz abzulegen. usche