Kürzung oder nicht?

■ Heime: Wie lange darf man wohnen?

Berlin. Am vergangenen Dienstag beschloß der Senat, Mietverträge in Studentenwohnheimen höchstens bis zum 14. Fachsemester abzuschließen, bei FachhochschulstudentInnen sogar nur bis zum achten Semester. „Auf diese Weise soll verhindert werden, daß längst Examinierte und Langzeitstudenten Wohnheimplätze blockieren“, wurde als Begründung für den Beschluß genannt.

Stichwort in verschiedenen Zeitungen also: Kürzung der Wohnheimzeit. Schließlich kam der Senatsbeschluß nicht isoliert. Nahezu zeitgleich sprach doch der Wissenschaftsrat die Empfehlung aus, nach Überschreiten der Regelstudienzeit eine Studiengebühr zu erheben. Die Abgeordnete Sybille Volkholz (Bündnis 90/Grüne) nahm die beiden Meldungen zum Anlaß, von einer „Strafaktion gegen StudentInnen“ zu sprechen.

Die Kritik wäre berechtigt – wenn es denn wirklich eine Verschärfung wäre. Ausnahmsweise war die Aufregung aber unbegründet.

Die genannte Höchstwohndauer in den Wohnheimen gelte nämlich seit „mindestens zehn Jahren“, betonte Geschäftsführer Hans-Jürgen Fink.

Da fragt sich nur, warum diese Nichtmeldung so viele Gerüchte verursachte. Gilt vielleicht auch hier das Sprichwort „Kein Rauch ohne Feuer“? akk