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■ KommentarSenatorinnenschelte

Der Konflikt war eigentlich von der Güte, die der CDU bislang fehlte, um erfolgreich am Stuhl der Justizsenatorin sägen zu können. Daß Jutta Limbach aus der Auseinandersetzung um die „Formulierungshilfe“ für den Generalstaatsanwalt weitgehend unbeschadet hervorgehen wird, liegt an der Interessenslage der Konservativen. Denen ist zwar ansonsten jeder kleine Ausbrecher gerade recht, um daraus eine eklatante Fehlleistung der zuständigen Senatorin zu konstatieren, in der Kritik am Verfassungsgericht sehen sie sich jedoch mit ihrer Lieblingsgegnerin in inniger Einigkeit. Zu unpopulär ist ihnen eine Verteidigung des Spruchs der höchsten Richter, kommt man dabei doch leicht in den Ruch, zugleich Verständnis für Honecker zu zeigen. Limbachs Vorgehen war sicher nicht von solch populistischen Erwägungen getragen. Sie trieb die übertriebene Fürsorge für die ihr unterstellte Justiz dazu, die Empfindlichkeiten der Richter und Staatsanwälte vor ein Rechtsempfinden zu stellen, das die Verfassungsrichter geprägt haben. Limbach via Neumann beklagt die Schelte, doch haben sich diese die Richter zu Recht eingefangen, als sie in ihren Beschlüssen eine grundrechtliche Würdigung der Tatsache, daß der todkranke Honecker das Verfahren nicht überleben würde, nicht erkennen ließen. Nicht erst jetzt ist das Vorgehen der Justiz im Fall Honecker als Posse in aller Munde. Wenn eine der beteiligten Instanzen dieser Metapher etwas entgegensetzte, dann war es das Verfassungsgericht mit seinem Spruch. Es hat gerade, weil sein Spruch so unbequem war, etliches zum Ansehen einer unabhängigen Justiz beigetragen. Die Justizsenatorin sollte das zu würdigen wissen. Dieter Rulff

(Siehe Bericht auf Seite 20)

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