Grundbesitzer contra Bundesgerichtshof

Das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zum hessischen Formularmietvertrag hat nach Auffassung des Grundeigentümerverbandes Hamburg keine Auswirkung auf seine aktuellen Wohnraum-Formularmietverträge. Der Hamburger Vertrag enthalte kein totales Verbot der Haustierhaltung, teilte der Verband am Sonnabend mit. Das generelle Haustierverbot und drei weitere häufig in vorgedruckten Verträgen von Vermietern verwendete Klauseln waren am 20. Januar vom BGH als rechtswidrig erklärt worden. Die Grundeigentümer kritisieren die Entscheidung des BGH, daß die Klausel unzulässig sei, wonach „bei Beendigung des Mietverhältnisses ... Dübeleinsätze zu entfernen, Löcher ordnungsgemäß und unkenntlich zu verschließen, etwa durchbohrte Kacheln durch gleichartige zu ersetzen“ sind.