Grausames Urteil

Dortmund (dpa/taz) – Zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren hat das Dortmunder Landgericht am Montag eine 75jährige Frau aus Hamm verurteilt. Sie hatte betrügerischen Antiquitätenhandel betrieben. Von einer noch höheren Strafe wollte das Gericht wegen ihres hohen Alters absehen. Zwischen 1987 und 1990 hatte sie sich als renommierte Kunsthändlerin vorgestellt und von Privatleuten alte Möbel und Kunstgegenstände zum Weiterverkauf geben lassen. Als „Sicherheit“ hinterlegte sie meist ungedeckte Schecks. Nun muß die Greisin wohl in den Knast.