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Mißtrauensantrag gegen Limbach

■ Bündnis 90/Grüne bezichtigen Justizsenatorin der Lüge

Berlin. Ihr Verhalten gegenüber dem Berliner Verfassungsgericht wird für Jutta Limbach ein parlamentarisches Nachspiel haben. Die Fraktion Bündnis 90/Grüne hat nun einen Mißtrauensantrag gegen die Justizsenatorin ins Parlament eingebracht. Noch ist unklar, ob das Abgeordnetenhaus zu dessen Beratung zu einer Sondersitzung zusammenkommt oder darüber in seiner nächsten regulären Sitzung Ende Februar befindet.

Die rechtspolitische Sprecherin des Bündnis 90/Grüne, Renate Künast, begründete den Antrag mit Limbachs Verhalten nach der Veröffentlichung der Erklärung des Generalstaatsanwaltes beim Kammergericht, Dieter Neumann, zum Spruch des Verfassungsgerichts im Fall Honecker. Die Senatorin hatte zunächst vor dem Parlament erklärt, sie „sehe keinen rechtlichen Ansatzpunkt, dem Generalstaatsanwalt diese Erklärung zu verbieten“. Tage später räumte sie ein, daß ihr Haus „Formulierungshilfe“ geleistet habe. Mittlerweile hat sich herausgestellt, daß dabei ein über weite Strecken neuer Text zustande kam. Für Künast ist damit klar, daß die Senatorin „zumindest das Parlament und die Öffentlichkeit irregeführt, wenn nicht gar belogen“ hat.

Die in der Presseerklärung formulierte Kritik ist, nach Künasts Ansicht, nicht nur ungehörig, sie zeuge vielmehr auch von einer geringen Achtung vor dem höchsten Berliner Gericht.

Das Mißtrauensvotum war in der Fraktion des Bündnis90/ Grüne sehr umstritten. Zum Teil wurde diese Maßnahme als nicht angemessen erachtet, zum Teil wurde Limbachs fortschrittliche Politik im früheren rot-grünen Senat gewürdigt. Die Fraktion entschied sich schließlich mit der knappen Mehrheit von 7 zu 6 Stimmen für die Einbringung des Mißtrauensantrages. dr

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