Kerstin Winters Freund wieder frei

■ Verdächtiger im „Paketbomben“-Mord aus Haft entlassen

Stuttgart (AFP/taz) – Der Freund der Freiburger Schwesternschülerin Kerstin Winter, die am 22. Januar durch eine Paketbombe getötet wurde, ist seit Mittwoch wieder auf freiem Fuß. Das teilte das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg in Stuttgart mit. Die Staatsanwaltschaft habe gleichzeitig beim Amtsgericht Freiburg die Aufhebung des Haftbefehls beantragt.

Der 27jährige war am Freitag abend unter dringendem Tatverdacht festgenommen worden. Ergänzende Ermittlungen hätten den Beschuldigten entlastet, teilte das LKA mit. Es bestünden allerdings weiterhin „erhebliche Verdachtsmomente“ gegen ihn. Womit diese begründet werden, ist unklar. Untersuchungen an der Arbeitsstelle des Beschuldigten ergaben laut LKA, daß die Paketbombe nicht aus Teilen von zwei dort vorgefundenen Feuerlöschern hergestellt worden sein kann. Aus einem nunmehr vorliegenden ergänzenden Schriftgutachten des LKA ergebe sich ferner, daß es eher unwahrscheinlich sei, daß der Beschuldigte das Bombenpaket beschriftet habe. Der Mann hatte vor dem Haftrichter die Aussage verweigert.

Die 24jährige Schwesternschülerin war in Freiburg in links-autonomen Kreisen aktiv. Dort wurde wiederholt die Vermutung geäußert, daß der oder die Täter unter Rechtsextremisten zu finden seien. „Kerstin wurde von Faschos ermordet“, so ein Flugblatt der Autonomen zwei Tage nach der Tat. Die Verhaftung ihres Freundes war von der „Info Gruppe Kerstin“ heftig kritisiert worden. Behauptungen, beide hätten sich gestritten und beschlossen, ihre gemeinsame Wohnung aufzulösen, entbehrten jeder Grundlage, so die Gruppe. Tatsächlich planten Kerstin Winter und ihr Freund lediglich ihren gemeinsamen Umzug.

Der Anwalt von Winters Freund hatte in einer Erklärung nach der Verhaftung auf konkrete Drohungen gegen Kerstin Winter aus Neonazi-Kreisen verwiesen. Unbekannte Rechtsradikale hätten nach Aussage von befragten Zeugen Kerstin Winter mit den Worten: „Dich kriegen wir noch“ bedroht. Der Anwalt warf der Polizei vor, ungenügend in diese Richtung zu ermitteln. Aus der Autonomenszene hieß es, es handele sich um eine bewußte Irreführung der Öffentlichkeit.